Als Künstler mit Veröffentlichungswunsch im SWAN Magazine sind Sie für die Einhaltung der Bildrechte verantwortlich. Mit der Einsendung von Fotografien an das SWAN Magazine bestätigen Sie, dass Sie Urheber der Motive sind, diese nicht an Dritte verkauft wurden (i.S.v. Nutzungsrechte abgetreten) und sowohl ihre Models als auch die Inhaber spezieller Locations einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Genau genommen reichen für die Veröffentlichung von Fotografien im SWAN Magazine nicht-kommerzielle Bildrechte aus. Nicht-kommerziell deshalb, weil der Fotograf nicht auf finanzielle Weise davon profitiert, wenn seine Motive im Magazin abgebildet werden. Das heisst: Er verdient unmittelbar an der Veröffentlichung nichts.
Wir empfehlen jedoch, mit jedem Model und auch mit den Inhabern spezieller Locations ein kommerzielles Nutzungsrecht in den Vertrag einzubauen. Warum? Die Veröffentlichung der Fotografien im SWAN Magazine unter Nennung des Fotografen und seiner Kontaktdaten kann dazu führen, dass ein Leser Interesse daran besitzt, einzelne Bilder oder gar eine ganze Fotostrecke käuflich zu erwerben.
Dann führt die Einsendung der Fotografien an das SWAN Magazine (zwar über Umwege) schlussendlich zu einer kommerziellen Nutzung, weil dann dem Fotografen Geld für den Verkauf der Bilder zufließen wird.
Da dies nicht auszuschließen ist, sind Fotografen nur mit kommerziellen Nutzungsrechten auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus sollte jedweder Nutzungsvertrag auch den Druck der Bilder beinhalten. Eine ausschließliche Berechtigung zur Verwendung der Bilder in den üblichen Social Media Kanälen führt dazu, dass die Kunstwerke nicht auf dem SWAN Magazine veröffentlicht werden dürfen.
Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte vor Einsendung Ihrer Fotografien vertrauensvoll per E-Mail an uns.
Grundsätzlich gilt: Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gilt für jeden Fotografen und somit auch für das SWAN Magazine.