Teilnahmebedingungen für die Jimi Hendrix Competition
1. Der Wettbewerb
1.1 Zur Förderung der Fotografie und der zeitgenössischen Fotokunst, sowie zur Förderung der Zusammenarbeit von Musikern, Fotografen, Eventveranstaltern und Fotomodellen veranstaltet die SWAN Art KlG die „Jimi Hendrix Photo Competition“.
1.2 Der Wettbewerb wird zum Thema „Re-interpretiere Jimi Hendrix“ ausgeschrieben. Bewertet werden die bis zum Einsendeschluss eingereichten Fotoarbeiten aller Teilnahmeberechtigten. Für die Plätze 1 bis 3 werden hochwertige Sonderpreise vergeben. Zusätzlich gibt es weitere Preise an die nachfolgend platzierten Teilnehmer. Die Ermittlung der Sieger erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zuerst erfolgt ein öffentliches Voting aller eingereichten Kunstwerke. Die besten 25 Kunstwerke werden anschliessend in die Hände einer hochkarätig besetzten Jury übergeben, aus denen alle Preisträger ausgewählt werden.
2. Die Teilnahmeberechtigten
2.1 Die „Jimi Hendrix Photo Competition“ richtet sich an folgende Teilnahmeberechtigte:
2.1.1. Hobby- und Profimusikerinnen/Musiker:
Alle Musikerinnen und Musiker, die leidenschaftlich Musik machen und eine Fotografin oder einen Fotografen für sich gewinnen können, um einmalige und exklusiv für diesen Wettbewerb Fotos erstellen und diese zum Zwecke des Wettbewerbs via Uploadformular an die SWAN Art KlG und die berechtigten Jurymitglieder zur Verfügung stellen, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
2.1.2 Hobby- und Profi-Fotografinnen/Fotografen:
Alle Fotografinnen und Fotografen, die leidenschaftlich gerne Fotos schiessen und eine Musikerin, einen Musiker oder ein beliebiges Model für sich gewinnen können, um einmalige und exklusiv für diesen Wettbewerb Fotos erstellen und diese zum Zwecke des Wettbewerbs via Uploadformular an die SWAN Art KlG und die berechtigten Jurymitglieder zur Verfügung stellen, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
2.1.3 Hobby- und Profi-Eventveranstalterinnen/-veranstalter:
Alle Eventveranstalterinnen und Eventveranstalter, die eine Leidenschaft für die Konzertfotografie haben und eine Musikerin, einen Musiker oder ein beliebiges Model, sowie eine Fotografin bzw. einen Fotografen für sich gewinnen können, um einmalige und exklusiv für diesen Wettbewerb Fotos erstellen und diese zum Zwecke des Wettbewerbs via Uploadformular an die SWAN Art KlG und die berechtigten Jurymitglieder zur Verfügung stellen, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
2.1.4 Nachwuchs-Fotografinnen/Fotografen:
Alle weibliche und männliche Fotomodelle, die eine Leidenschaft für die Konzertfotografie haben und eine Fotografin bzw. einen Fotografen für sich gewinnen können, um einmalige und exklusiv für diesen Wettbewerb Fotos erstellen und diese zum Zwecke des Wettbewerbs via Uploadformular an die SWAN Art KlG und die berechtigten Jurymitglieder zur Verfügung stellen, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
2.2 Einreicher im Sinne dieses Wettbewerbes ist immer nur diejenige Person, die sich auf den Servern der SWAN Art KlG online angemeldet haben und die Teilnahmegebühr entrichtet haben. Dies kann bei jedem Foto (trotz teilweise mehrerer beteiligter Personen beim Shooting) immer nur eine natürliche Person sein. Juristische Personen wie Firmen, Vereinigungen oder Verbände sind von der Teilnahme ausgeschlossen und erhalten bei nicht regelkonformer Anmeldung auch ihre Anmeldegebühr nicht erstattet.
2.3 Nicht eingereicht werden dürfen Fotokunstwerke, deren Produktion oder Shooting zum Zeitpunkt der Einreichung der Bilder länger als zwölf Monate zurückliegt oder z.B. Stockfotodienstleistern zur exklusiven Nutzung eingereicht wurden. Ebenso ausgeschlossen sind Fotokunstwerke, die bereits bei einem anderen Fotoaward eingereicht oder bereits bei einem anderen, für die Fotobranche bedeutenden Fotowettbewerb ausgezeichnet wurden. Eine parallele Einreichung der hier eingereichten Fotokunstwerke bei anderen Wettbewerben jedweder Art ist untersagt. Das Letztentscheidungsrecht über die Teilnahmeberechtigung liegt bei der Jury; 4.3 gilt entsprechend.
2.4 Zugelassen ist die Einreichung von bis zu zwei Fotokunstwerken je Teilnehmerin/Teilnehmer.
2.5 Die Teilnahme an der „Jimi Hendrix Photo Competition“ kostet den Einreichenden einmalig 25 EUR.
2.6 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der SWAN Art KlG und aller mit ihr verbundenen Unternehmen, direkte Familienangehörige der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie die Jury-Mitglieder (vgl. 4) und ihre direkten Familienangehörigen.
Vom Fotowettbewerb können ferner Personen ausgeschlossen werden, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teilnehmer unwahre Angaben macht oder sich durch Manipulation Vorteile verschafft. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Preise aberkannt und zurückgefordert werden.
2.7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Bilder zurückzuweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Teilnahmebedingungen verstossen. Gewaltverherrlichende und pornografische Motive sind nicht zum Wettbewerb zugelassen, da die Gewinnerbilder ausgestellt werden und wir Kinder und Jugendliche nicht vom Kunstgenuss ausschliessen wollen. Die SWAN Art KlG behält sich vor, Bilder aufgrund moralischer Bedenken vom Wettbewerb auszuschliessen.
2.8 Bei Zweifeln hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung ist der Interessent/die Interessentin verpflichtet, Kontakt mit der Redaktion des SWAN Magazines aufzunehmen, damit diese eine endgültige Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung abschliessend herbeiführen können.
3. Das Thema des Wettbewerbs
3.1 Die „Jimi Hendrix Photo Competition“ dreht sich um den Todestag von Jimi Hendrix, der sich am 18. September 2020 zum 50. Male jährt. Die „Jimi Hendrix Photo Competition“ lädt Nachwuchs-, Hobby- und Profi-Fotografinnen und -Fotografen, sowie alle anderen unter 2. genannten Teilnahmeberechtigten dazu ein, Jimi Hendrix auf künstlerisch-inszenierte, konzeptionelle oder dokumentarische Weise zu re-interpretieren und so den Verve der 1970er Jahre aufleben zu lassen. Die eingereichten Fotokunstwerke sollen neue Perspektiven auf die Hippiebewegung der 70er Jahre richten. Die Person Jimi Hendrix bietet dabei als Ausnahmemusiker, Sexidol und Modeikone vielfältige Interpretationsansätze.
3.2 Jede Einreichung zur „Jimi Hendrix Photo Competition“ muss aus mindestens einem und darf höchstens aus zwei Einzelmotiven bestehen. Alle eingereichten Fotomotive sollen hochwertige künstlerische Ansprüche erfüllen und aufzeigen, die vielschichtig die Zusammenarbeit von Musiker und Fotografen heute sein kann. Ein schriftliches Konzept muss nicht erstellt oder beigefügt werden.
4. Die Jury
4.1 Eine unabhängige Fachjury aus den Bereichen Fotografie, Journalismus, Kunst und Musik entscheidet final über die Vergabe der Preise. Vorgeschaltet ist ein Online-Voting, bei dem die Teilnehmeranzahl nicht begrenzt werden kann.
4.2 Die Jurorinnen/Juroren dieses Wettbewerbs werden sukzessive auf der Microsite hendrix.swan-magazine.com oder dort verlinkten Unterseiten veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Jurymitglieder bei Verhinderung kurzfristig durch andere geeignete Personen zu ersetzen.
4.3 Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Die Preise
5.1 Ermittlung der Nominierten und der Preisträgerinnen/Preisträger
Unter allen Teilnehmern wird zeitnah nach dem Einsendeschluss ein Onlinevoting ausgetragen, das jedem Internetnutzer zur Verfügung steht. Die 25 besten Fotokunstwerke werden der Jury zur Verfügung gestellt, die aus dieser Teilmenge drei Haupt-Preisträgerinnen/Preisträger für die „Jimi Hendrix Photo Competition“ sowie einige nachfolgend platzierte Teilnehmer ermittelt.
5.2 Ehrung der Preisträgerinnen/Preisträger
Zur Prämierung der Preisträgerinnen/Preisträger richtet die SWAN Art KlG zusammen mit ausgewählten Partnerunternehmen eine exklusive Veranstaltung aus, zu der alle 25 für die Hauptpreise nominierten Teilnehmer eingeladen werden. Auf der Veranstaltung werden die jeweiligen Preisträgerinnen/Preisträger einzeln unter Nennung ihres Namens und der kurzen Würdigung ihrer eingereichten Arbeiten durch die Jury bekannt gegeben. Um der Preisverleihung einen würdevollen Rahmen zu verleihen, werden die Nominierten gebeten, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei Verhinderung (z.B. aus Krankheits- und/oder Urlaubsgründen) ist bei rechtzeitiger Information an den Veranstalter die Entsendung eines qualifizierten Vertreters möglich. Es sind nur die diejenigen Teilnehmer eingeladen, die die Top 25 erreichen. Ihre Partner und Kinder sind (aufgrund der derzeit geltenden Regeln durch Corona) nicht mit eingeladen.
5.3 Preise/Auszeichnungen
5.3.1 Die Preisträgerinnen/Preisträger, die die Entausscheidung erreichen, erhalten jeweils eine Urkunde über ihre Platzierung sowie bei Erreichen einer Platzierung, der ein Sachpreis zugeordnet ist, selbigen. Insgesamt werden bei der „Jimi Hendrix Photo Competition“ Sachpreise im Wert von deutlich mehr als 10.000 Euro ausgelobt. Die drei Hauptpreise werden auf der Microsite hendrix.swan-magazine.com bzw. den Unterseiten rechtzeitig vor Erreichen des Einsendeschlusses des Wettbewerbs bekanntgegeben.
5.3.2 Alle 25 Finalisten erhalten eine Urkunde über ihre Teilnahme und Nominierung und ggf. einen der hochwertigen Preise. Von jedem Teilnehmer/Teilnehmerin kann immer nur ein Bild in die Riege der Finalisten aufgenommen werden. Jeder Teilnehmer kann somit max. einen Preis gewinnen.
6. Veröffentlichungen
6.1 Die Arbeiten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer können von der SWAN Art KlG zum Zwecke der Werbung für diesen Wettbewerb und das SWAN Magazine online, auf Social Media und im Printmagazin verwendet werden. Der Verkauf einzelner Fotokunstwerke an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Fotokunstwerke der 25 Finalistinnen/Finalisten werden auf der Website swan-magazine.com und auch auf der Microsite hendrix.swan-magazine.com veröffentlicht und dort für Onlinebesucher zur Verfügung stehen.
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Dokumentationen des Awards (eingereichte Bilder, Bilderserien, Kurzprofile der Fotografen) zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (PR, Print, Social Media etc.), für Präsentationen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen in fremden und eigenen Räumen sowie für Publikationen zu nutzen. Zu den vorgenannten Nutzungszwecken, zur Weitergabe an Dritte und zur Archivierung auf digitalen Speichermedien und der Veröffentlichung auf Webseiten räumen die Mitglieder der 25 Finalistinnen/Finalisten der SWAN Art KlG das unbefristete und übertragbare Nutzungsrecht für die eingereichten Bilder ein. Das Nutzungsrecht der übrigen Teilnehmerinnen/Teilnehmer läuft sechs Monate ab Erreichung des Einsendeschlusses (vgl. Ziffer 7).
Eine Auswahl der nominierten und ausgezeichneten Arbeiten wird ferner für die Gestaltung der o.g. Website verwendet werden. Der Veranstalter und seine Kooperationspartner sind zudem berechtigt, eine Auswahl aus den Arbeiten der Preisträgerinnen/Preisträger für die Ankündigung und Kommunikation der „Jimi Hendrix Photo Competition“ und ihrer Nachfolger zu verwenden.
6.3 Bei allen Veröffentlichungen zur „Jimi Hendrix Photo Competition“, die durch die SWAN Art KlG und ihrer Partnerunternehmen erfolgen, werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer namentlich mit Vor- und Zunamen genannt.
6.4 Zu den oben genannten Nutzungen erteilen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer bereits jetzt ihre Zustimmung und übertragen der SWAN Art KlG die hierfür erforderlichen (auch als Unterlizenzen auf Dritte übertragbare) Nutzungsrechte an ihren Werken.
6.5 Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit den Preisträgerinnen/Preisträgern des Awards Aufnahmen (Foto, Video) sowie Texte über ihre Bilderserien und ihre Arbeit zu erstellen. Die Preisträgerinnen/Preisträger stehen zudem für Interviews und Statements grundsätzlich zur Verfügung.
6.6 Bei Veröffentlichungen durch die Fachpresse und anderen Medien werden die Namen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und die Namen der Fotoserien an die veröffentlichenden Medien weitergegeben mit der Maßgabe, diese auch zu veröffentlichen (vgl. auch 9.5). Eine Veröffentlichung der Preisträgerarbeiten in den Medien ist für die Medien grundsätzlich honorarfrei. Auch diesbezüglich erklären sich die Teilnehmerinnen/Teilnehmer bereits jetzt einverstanden. Eine Haftung hierfür gegenüber dem Einreicher übernimmt der Veranstalter nicht.
6.7 Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist es gestattet, bei späteren Medienberichterstattungen über ihre Arbeiten auch ihre Teilnahme an der „Jimi Hendrix Photo Competition“ zu benennen und entsprechend zu verlinken.
6.8 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer berechtigen die SWAN Art KlG dazu, die eingereichten Fotokunstwerke professionell ausbelichten zu lassen und auf Events, Ausstellungen und Wanderausstellungen dann zeigen zu dürfen, wenn der jeweilige Verfasser des Kunstwerkes mit Vornamen und Nachnamen (auf ausdrücklichen Wunsch des Künstlers ersatzweise der Künstlername) benannt wird.
7. Einsendezeitraum
Die Einsendefrist für die „Jimi Hendrix Photo Competition“ endet am 50. Todestag von Jimi Hendrix (18. September 2020). Update: Der Einsendeschluss wurde am 50. Todestag von Jimi Hendrix einmalig auf den 04.10.2020 verlängert. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben hierzu das vom Veranstalter vorgefertigte Online-Anmeldeformular zu verwenden und die Arbeiten vollständig in einer bestimmten digitalen Form zur Verfügung zu stellen (vgl. hierzu Punkt 8). Unvollständige Uploads oder andere Einreichungsformen als in den Teilnahmebedingungen vorgeschrieben, werden vom Veranstalter nicht angenommen und werden nicht berücksichtigt.
8. Daten-Upload und –Speicherung/Datenschutzhinweise
8.1 Unter dem Menüpunkt „Anmeldeformular“ auf der Microsite hendrix.swan-magazine.com müssen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer das Online-Anmeldeformular vervollständigen. Hierzu gehören das Ausfüllen aller gekennzeichneten Pflichtfelder und die Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Für die Einreichung ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig.
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink, über den die Gültigkeit der E-Mail-Adresse geprüft wird (Double-Opt-In-Verfahren). Nach Anklicken des Aktivierungslinks werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer durch den weiteren Einreichungsprozess geführt und erhalten eine E-Mail mit Link zum Upload Formular.
8.2 Für die Einreichung muss/müssen
- mindestens ein und maximal zwei Einzelmotive hochgeladen werden (vgl. 8.3.1). Alle eingereichten Fotokunstwerke müssen in objektiver Betrachtungsweise zum Thema des Wettbewerbs passen.
- eine besondere Form der Dateibenennung ist nicht erforderlich, jedoch schützt die Verwendung des eigenen Namens im Dateinamen vor Verwechslungsgefahr.
8.3 Die Einreichung muss unabhängig vom Aufnahmeformat in digitaler Form erfolgen.
8.3.1 Die Einzelmotive werden zunächst als jpg-Dateien (300dpi, mindestens 12 Megapixel) eingereicht. Die Jury akzeptiert alle Techniken der Bildgebung und Bildgestaltung, sofern sie zur Verdichtung der inhaltlichen Aussage angewendet werden.
8.3.2 Die Arbeiten werden durch die Fachjury beurteilt (vgl. auch 5.1). Sofern nötig, werden hierfür durch den Veranstalter Ausdrucke erstellt.
8.3.3 Von den Arbeiten der Preisträgerinnen/Preisträger und der Shortlistkandidatinnen/Kandidaten werden für die Kommunikation des Wettbewerbs sowie für die eingeräumten Nutzungsarten Kommunikationsmedien produziert (vgl. 6). Hierfür werden von den Preisträgerinnen/Preisträgern und den Nominierten zum gegebenen Zeitpunkt die Feindaten der Arbeiten angefordert. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer versichern, dass diese Daten vorliegen und auf Nachfrage bestmöglich zur Verfügung gestellt werden (TIFF-Dateien mit LZW-Komprimierung oder weitere Ebenen).
8.3.4 Die angefertigten Ausdrucke (vgl. 8.3.2) von Werken der Shortlistkandidatinnen /Kandidaten und Preisträgerinnen/Preisträger verbleiben nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zur internen Dokumentation der Award-Historie beim Veranstalter. Die eingelagerten Werke können für den Fall der Durchführung einer Sonder- oder Jubiläumsveranstaltung (z. B. nach fünf oder zehn Jahren) mit gesondert eingeholter Zustimmung der Shortlistkandidatinnen/Kandidaten und Preisträgerinnen/Preisträger genutzt werden. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Ausdrucke.
8.3.5 Für den reibungslosen Upload wird ein Internetbrowser benötigt, der HTML 5 unterstützt und bei dem JavaScript eingeschaltet/aktiviert ist. Sollte der Browser der Teilnehmerinnen/Teilnehmer dies nicht erfüllen, erhält sie/er bei Einreichung eine entsprechende Fehlermeldung und einen Link, unter dem eine Auswahl aller gängigen Browser kostenlos aktualisiert werden kann. Die kostenlose Aktualisierung kann auch direkt über diesen Link vorgenommen werden: http://www.browser-update.org/en/update.html
8.4 Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen/Teilnehmer verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der SWAN Art KlG in der Fusszeile dieser Website.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
9.1 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer versichern durch ihre Teilnahme an dem Wettbewerb, dass sie alleinige Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten sind, dass sie über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen dürfen und dass die Arbeiten frei sind von Rechten Dritter. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich stellen die Teilnehmerinnen/Teilnehmer den Veranstalter insoweit frei.
9.2 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haben dafür einzustehen, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Urheber von Bildern, aus denen die zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung entstanden sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder – einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen dieses Wettbewerbs – in nachweisbarer Form erteilt haben. Die SWAN Art KlG behält sich vor, Einwilligungserklärungen der fotografierten Personen zu Prüfungszwecken von den Teilnehmern vorlegen zu lassen (vgl. unten Ziffer 10).
9.3 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer haften für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter des „Jimi Hendrix Photo Competition“ und/oder den veröffentlichenden Medien (vgl. 6.6) dadurch entstehen, dass die erforderlichen Einwilligungen dritter Personen nicht erteilt sind oder andere Rechte Dritter einer Nutzung der Arbeiten entgegenstehen. Der Einreicher stellt den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, Rechtsverfolgungs-, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter und/oder den veröffentlichenden Medien geltend machen. Er unterstützt den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien für den Fall einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte insbesondere mit den für eine Verteidigung notwendigen Informationen.
9.4 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer räumen dem Veranstalter mit der Teilnahme am Wettbewerb diejenigen Nutzungsrechte ein, die für die unter Punkt 6 („Veröffentlichungen“) sowie unter Ziffer 8.3.2. und 8.3.3. genannten Verwendungszwecke benötigt werden. Für die Einräumung dieser Nutzungenrechte erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer die Möglichkeit an dem Wettbewerb teilzunehmen und die Erlaubnis bei späteren Medienberichterstattungen über ihre Arbeiten auf ihre Teilnahme an der „Jimi Hendrix Photo Competition“ zu verweisen. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer kein Nutzungshonorar.
9.5 Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer berechtigen den Veranstalter, die Bilddaten der eingereichten Arbeiten zu den unter Ziffer 6 („Veröffentlichungen“) sowie unter Punkt 8.3.2. und 8.3.3. benannten Zwecken auch an von ihm beauftragte Dritte (Agenturen, Dienstleister wie Druckereien etc.) sowie an die Medien für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der „Jimi Hendrix Photo Competition“ weiterzugeben.
9.6 Der Veranstalter ist sich bewusst, dass er bei einer über die hier eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Verwendung der Fotos die ausdrückliche Genehmigung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer einzuholen und ggf. die dafür üblichen und angemessenen Lizenzgebühren zu zahlen hat, die mit den Teilnehmerinnen/ Teilnehmern gesondert zu vereinbaren sind. Alle unter Ziffer 9.4. und 9.5. nicht betroffenen Rechte verbleiben bei den Teilnehmerinnen/Teilnehmern.
- Datenschutzkonformität der Wettberwerbsarbeiten
9. Datenschutzkonformität der Wettbewerbsarbeiten
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer versichern durch Ihre Teilnahmen an dem Wettbewerb und haben dafür einzustehen, dass die Nutzung der Arbeiten für die Zwecke dieses Wettbewerbs und die spätere Nutzung (vgl. 6) nicht gegen das Datenschutzrecht verstoßen und dass ggf. die betroffenen Personen die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Die SWAN Art KlG ist berechtigt, sich Einwilligungserklärungen zu Prüfungszwecken vorlegen zu lassen und für den Fall fehlender oder unzureichender Einwilligungserklärungen die entsprechenden Werke vom Wettbewerb auszuschließen. Unabhängig davon haftet die Teilnehmerinnen/Teilnehmer für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter der „Jimi Hendrix Photo Competition“ und/oder den veröffentlichenden Medien (vgl. 6.6) durch den Verstoss gegen das Datenschutzrecht entstehen. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer stellen den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, Bußgeldern, Rechtsverfolgungs-, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die Dritte gegenüber dem Veranstalter und/oder den veröffentlichenden Medien geltend machen. Sie unterstützen den Veranstalter und/oder die veröffentlichenden Medien für den Fall einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte insbesondere mit den für eine Verteidigung notwendigen Informationen. Die Haftung für mögliche Markenschutzverletzungen liegt grundsätzlich beim Einreichenden und nicht beim Ausrichter dieses Wettbewerbs.
10. Haftung
Die SWAN Art KlG übernimmt keine Haftung im Falle eines Verlustes der eingereichten Bilder. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie selbst für die Sicherung der Daten der von Ihnen eingereichten Werke auf ihren eigenen Speichermedien verantwortlich sind.