2004 hatte die deutsche Bundesregierung zahlreiche Handwerksberufe dereguliert. Heisst: Die Meisterpflicht entfiel. Bis dato galt der Meisterzwang. Auch für Fotografen. 2004 kam diese Komplexitätsreduktion genau zum richtigen Zeitpunkt: die Digitalfotografie wurde immer wichtiger (Smartphones gab es in der heutigen Form noch nicht) und mit der Digitalfotografie stieg die Lernkurve der Interessierten extrem an. Warum? Man konnte gleich auf dem Display sehen, ob das Bild etwas geworden war oder eben nicht. Die Digitalfotografie und der entfallene Meisterpflicht haben die Fotografenbranche massiv bereichert. Und es gibt immer mehr (teilweise höchst kreative) Fotografen, die keine klassische Fotografenausbildung haben und dennoch erstklassige Kunst produzieren. Auch ohne Meistertitel.
Stein des Anstoßes
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung vom März 2018 steht, dass der “Meisterbrief erhalten und verteidigt” werden soll. Nun finden noch vor der Sommerpause Anhörungen der Handwerksverbände statt. Eine Gesetzesanpassung ist für Herbst 2019 geplant und ein Inkrafttreten wäre damit zum 1. Januar 2020 möglich.
Wo liegt das Problem?
Dazu muss man erst einmal die Fakten anschauen: Seit dem Wegfall der Meisterpflicht für Fotografen ist die Anzahl der Fotografen förmlich explodiert. Statistiken verraten, dass wir heute 14x mehr Fotografen in Deutschland haben, als noch 2004. Doch die überwiegende Anzahl hat keinen Meisterbrief (Tendenz ist sogar fallend).
Doch nun zum Problem: Die Bundesregierung lässt die Handwerksverbände befragen. Und nicht die Gesamtheit der Fotografen*. Was heisst das? Es findet eine Befragung derjenigen statt, die selbst von der Handwerkskammer vertreten werden. Dass diese ihre (zahlenden) Mitglieder schützen wollen und “ungelernte Fotografen” tendenziell eher als “unberechtigten Wettbewerber” betrachten (dazu gibt es bereits seit 2004 unzählige Diskussionen in diversen Fotoforen), liegt auf der Hand. Ergo liegt auch das Ergebnis dieser Befragung eigentlich auf der Hand.
Eigentlich! Denn die Anzahl der Fotografen* mit Meistertitel ist prozentual so gering (im Verhältnis zu denen ohne Meistertitel), dass die von Profifoto gestartete OpenPetition durchaus Schlagkraft beweisen kann – wenn alle mitmachen!
Unsere Einschätzung
Da die EU immer mehr an Bedeutung gewinnt und viele EU-Regelungen sukzessive in nationales Recht umgewandelt werden (hier ist dies jedoch nicht der Fall!) ist es aus unserer Sicht fraglich, ob die Wiedereinführung einer Meisterpflicht für Fotografen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) standhalten würde, wenn die Deutsche Bundesregierung diese wieder einführen würde. Hintergrund unserer skeptischen Einschätzung ist, dass eine Meisterpflicht für deutsche Fotografen einer sogenannten “Inländerdiskriminierung” gleich käme. Denn die deutsche Bundesregierung kann ausländischen Fotografen nicht vorschreiben, einen deutschen Meistertitel zu führen… somit würden ausländische Fotografen in Deutschland bevorteilt.
Doch auch wenn der EuGH später das Gesetz kippen könnte, müsste erst das Gesetz kommen und dann ein Fotograf (die Handwerkskammer wird dies vermutlich nicht für ihre Nicht-Mitglieder tun wollen) klagen, damit die Gesetzesänderung EU-weit für ungültig erklärt wird.
Kleiner Aufwand, großer Nutzen
Auch wenn aktuell ein Bestandsschutz für bereits tätige Fotografen ohne Meistertitel diskutiert wird, so würde die Wiedereinführung des Meistertitels die Fotografenlandschaft nachhaltig beeinflussen. Denn viele Fotografen starten als Quereinsteiger in dieses Metier und nur wenige planen den Berufseinstieg in die Fotografie mit dem Start einer Ausbildung zum Fotografenmeister.
Darum empfehlen wir -im Interesse der Kunst- eine Teilnahme an der Petition von ProfiFoto, mit dem jeder Teilnehmer einzeln die Bundesregierung dazu auffordert, Fotografen vom Meisterzwang auszunehmen. Vor Gesetzeseinführung die Hand zu heben ist bekanntlich einfacher, als nachher darüber zu motzen.
Eine ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes und eine einfache Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine ganze Branche zu unterstützen, findet ihr unter nachfolgendem Link.
Nike: Werbeslogan des Sportartikelherstellers
Just do it!
Ergänzung vom 2019-06-02, 18.15 Uhr:
* Der Titel “Fotograf” führt immer wieder zu Diskussionen. Jemand, der sich ein Facebook-Profil anschafft und dort als Fotograf bezeichnet, hat sich einer Rubrik einer Social Media Plattform zugeordnet – was Facebook beim Streuen der Werbung auf die Zielgruppe Fotograf hilft. Klar davon abzugrenzen ist jedoch derjenige, der ein Gewerbe angemeldet hat, sich dazu als Fotograf bei der Gemeinde/Stadt angemeldet hat und mit diesem Beruf sein Geld verdient. Dieser Fotograf wird auch von der Handwerkskammer angeschrieben und Kraft Gewerbeanmeldung Mitglied in der Handwerkskammer – auch ohne Meistertitel. Doch neben dem gewerblich gemeldeten Fotografen gibt es Unmengen an guten “Fotografen”, die eben wegen der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (und der früheren Verpflichtung, einen Meistertitel haben zu müssen, um sich Fotograf nennen zu dürfen) bewusst nicht als Fotograf angemeldet haben. Auch um die teilweise doch recht happigen Handwerkskammergebühren (denen laut Einschätzung vieler kein angemessener Nutzen entgegensteht) zu umgehen.
“Fotografen”, die sich daher als “Freiberufler” oder “Fotodesigner” oder “Mediengestalter” angemeldet haben, werden üblicherweise (Ausnahmen bestätigen die Regel!) nicht von der Handwerkskammer vertreten, sondern von der teilweise günstigeren IHK. Hinzu kommt, dass es jede Menge “Fotografen” gibt, die mit ihrer Arbeit hinter der Kamera und am Computer gar kein Geld verdienen wollen, sondern sich als Künstler betrachten (aber auf die Bezeichnung “Fotograf” -gerade in den sozialen Medien- nicht verzichten wollen). Wollen diese Künstler mit ihrer Kunst Geld verdienen, greift die Künstlersozialkasse. Doch auch hier gibt es durchaus Diskussionsmöglichkeiten, was die Einordnung als Kunst in diesem Fachartikel unterstreicht.
Ob man andere Berufsbezeichnungen als “Schlupfloch” bezeichnen mag, liegt vermutlich im Auge des Betrachters. Zentral ist jedoch nicht die Bezeichnung der Tätigkeit, sondern vielmehr das, was man tatsächlich tut. “Fotografen”, die durchschnittlich eine Stunde pro Woche fotografieren und dann zehn Stunden pro Woche mit Photoshop die Bilder verändern, werden sich sicherlich leichter tun, sich nicht als “Fotograf” gegenüber dem Gewerbeamt bezeichnen zu müssen, als wenn das Verhältnis andersherum ist. Kommt zusätzlich noch das Filmen hinzu, ergibt sich wieder eine andere Sachlage.
Ganz wesentlich: Eigentlich soll der Begriff “Fotograf” den Kunden schützen und ihm signalisieren, dass ein Geschäftspartner, der sich so nennt, sein Handwerk versteht und dieses erlernt hat (der Kunde also auf die Qualität der Arbeit vertrauen kann). Der Grundgedanke der Meisterpflicht ist daher nicht so falsch. Jedoch gibt es heute zahlreiche “Fotografen”, die auch ohne Prüfung vor der HWK so exzellente Bildergebnisse produzieren, dass es fraglich erscheint, ob die Meisterpflicht noch als Qualitätskriterium geeignet ist. Im Gegenteil: Immer wieder gibt es Fotografen mit Meistertitel, die sich von “ungelernten Fotografen” das Wasser reichen lassen müssen. Denn gerade bei der Fotografie geht es nur in zweiter Linie um das Beherrschen der Technik. Vielfach ist die Kreativität und die Experimentierfreude eher der Garant für Ausnahmefotos. Manchmal (nicht immer) ist eine Berufung eben weniger Handwerk und stattdessen mehr Kunst…