Bereits früher erstellte und an Bildagenturen exklusiv zur Nutzung bzw. zum Verkauf angebotene Fotokunstwerke sind von der Teilnahme ausgeschlossen, da dies einen Rechtekonflikt bedeutet. Darüber hinaus ist diejenige Person, die ein Fotomotiv zum Wettbewerb einreicht, dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Genehmigungen (z.B. Veröffentlichungsrecht seitens des Models, Abbildungsrecht seitens der Location, keine Markenrechtsverletzung) eingehalten werden. Wir empfehlen, im Zweifelsfall mit allen beteiligten Parteien vor dem Einreichen eines Bildes eine vertragliche Grundlage zu schaffen. Bei beteiligten Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten der Verwendung des Bildmaterials im Rahmen dieses Wettbewerbs zustimmen.